Allgemeine Ausstellungsrichtlinien
1. |
Alle zur Ausstellung kommende Vögel müssen in einem sauberen, vom DKB oder AZ anerkannten Käfig eingeliefert werden. |
2. |
Der Ausstellungsleiter hat für die Betreuung der Preisrichter Sorge zu tragen |
3. |
Während der Bewertungszeit haben nur Personen mit ausdrücklicher Genehmigung der Schauleitung zutritt. |
4. |
Pokale und andere Zuwendungen sind vom austragenden Verein nach besten Wissen und Gewissen gerecht zu vergeben. Ausgenommen sind solche Pokale, die zweckgebunden gestiftet werden. |
5. |
Bei Kollektionen dürfen nur DKB oder AZ Ringe angelegt sein, dass heißt innerhalb der geschlossenen Kollektionen dürfen keine gemischten Ringe erscheinen. Tauchen dennoch Kollektionen mit gemischten Ringen auf, sind diese – ak - zu stellen. |
6. |
Alle zur Ausstellung kommende Vögel, außer X – Klasse, müssen geschlossen mit den vom DKB oder AZ anerkannten Ringen beringt sein. Die Ringe müssen so klein gewählt werden, dass sie einem erwachsenen Vogel nicht abgezogen werden können. Wer an geschlossenen Ringen, gleichgültig aus welchen Gründen, Veränderungen vornimmt, muss mit Ausschluss rechnen. |
7. |
Alle nicht selbst gezüchteten bzw. unberingte Vögel werden einer offenen Klasse ( X – Klasse) zugeordnet, die nicht in die Wertung zu den später genannten Preisen kommen. |
8. |
Bei der Einlieferung der Vögel zur Ausstellung, müssen die Angaben auf den Einlieferungsscheinen beachtet werden. |
9. |
Die einzelnen Sparten erhalten: für 6 ausgestellte Vögel 1 Medaille für 12 ausgestellte Vögel 2 Medaillen für 18 ausgestellte Vögel 3 Medaillen usw. Der Vereinsmeister erhält zu dem Vereinspokal keine zusätzliche Vereinsmedaille. Bedingung für die Vergabe des Vereinsmeisterpokals ist, dass mindestens acht ( 8 ) Vögel ausgestellt sind. Bei Jugendlichen reichen vier ( 4 ) ausgestellte Vögel |